Notieren Sie:
- Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners
- Adressen von Zeugen
- Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen) bei verletzten Personen ist unbedingt die Polizei zu rufen.
Beauftragen Sie:
Stets ein freier & unabhängiger Kfz-Sachverständiger! Dieser wird neutral Ihren Schaden zur Beweissicherung begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher im Haftpflichtschadenfall geltend gemacht werden. Versicherungen dürfen im Haftpflichtschadenfall einen freien & unabhängigen Kfz-Sachverständigen nicht ablehnen.
Aussagen wie der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach herrschender Rechtsprechung unbeachtlich. Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge verweisen. Denken Sie auch an die Ihnen gegebenenfalls zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
Wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird, seien Sie stets skeptisch. Bei der Abwicklung besteht das Risiko, dass die Schadensregulierung zu Gunsten der Versicherung ausfällt. Durch ein solches Verfahren, werden die neutralen Ansprechpartner (Rechtsanwälte & Kfz-Sachverständige) vorab ausgegrenzt.
Beachten Sie bitte:
Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für ein korrektes & neutrales Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen freien & unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Unsere Mitarbeiter verfügen über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Gutachten auch im Bereich der Unfallrekonstruktion zu Ihrer Verfügung.